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Mindestalter, Tauglichkeitszeugnis, Gesundheitscheck, Sprechfunkzeugnis – für eine Pilotenlizenz gibt es viele Voraussetzungen. Wir verraten Ihnen, welche das genau sind.

Die Voraussetzungen für einen Flugschein: Was es für die Ausbildung zum Privatpiloten (PPL(A) oder LPL(A) alles braucht.

Im Traum ist immer alles ganz einfach: man öffnet die Cockpittür, streift sich die Kopfhörer über, setzt die Sonnenbrille auf (mit jeder Menge Vorfreude im Herzen), startet die Maschine, funkt dem Tower „General Aviation Terminal, VFR via Sierra, information C received, request taxi“, rollt dann langsam zum Abflugpunkt, ein letzter Check der Systeme, der Motor dreht hoch, die Maschine beschleunigt, der Runway wird kürzer, die Nase geht hoch, das Flugzeug hebt ab – und mit ihm ein überglücklicher Pilot.

In Wahrheit ist es mit dem Fliegen und vor allem den ersten Flugstunden keine ganz so einfache Angelegenheit – jedenfalls dann nicht, wenn man erst in seine Ausbildung zum Flugschein startet. Vor dem Start ins Pilotenleben müssen nämlich einige wichtige Voraussetzungen erfüllt werden, ohne die man seine Fluglizenz nicht erwerben kann. Wir verraten Ihnen, was das alles ist – und vor allem auch, was es braucht, um die einzelnen Bedingungen zu erfüllen.

Voraussetzungen für einen Flugschein

Ab 16 Jahren kann es losgehen

Starten wir mal mit dem Mindestalter. Im Gegensatz zum Autoführerschein kann man seinen Flugschein nicht erst mit 18 Jahren machen, sondern bereits deutlich früher. Ein Segelflugschein ist beispielsweise schon mit 14 Jahren möglich, der Einstieg in das motorisierte Fliegen theoretisch ab einem Mindestalter von 16 Jahren mit dem Beginn einer Ausbildung zur Privatpilotenlizenz PPL(A) oder zur Leichtflugzeugführerlizenz LAPL(A). In unserer Flugschule starten die jungen Piloten aber üblicherweise ab etwa 17 Jahren in die Ausbildung. Da das Bundesluftfahrtamt die erworbene Fluglizenz ohnehin erst mit der Volljährigkeit erteilt, kann man so in aller Ruhe seine praktische und theoretische Ausbildung innerhalb des einen Jahres absolvieren. (Für alle, die es aber gar nicht abwarten können, ins Cockpit zu kommen: es geht natürlich auch schneller!) Halten wir also fest: Mindestalter 16 Jahre für einen Flugschein PPL(A) oder LAPL(A) – check!

Polizeiliches Führungszeugnis zwingend notwendig

Kommen wir zum nächsten Punkt. Wer noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, der kann sich jetzt beim Lesen ganz entspannt zurücklehnen. Die nächste Voraussetzung, die erfüllt werden muss, ist ein polizeiliches Führungszeugnis. Das Führungszeugnis ist im Prinzip eine behördliche Bescheinigung, in die alle Vorstrafen einer Person eingetragen sind. Ab einem Alter von 14 Jahren kann jeder bei seinem Einwohnermeldeamt das Führungszeugnis beantragen. Es kostet etwa 13 Euro und wird in der Regel nach rund 14 Tagen per Post zugestellt. Halten wir fest: Polizeiliches Führungszeugnis – check!

Fliegerarzt überprüft die fliegerische Tauglichkeit

Weiter geht’s mit der sogenannten fliegerärztlichen Untersuchung bzw. dem Tauglichkeitszeugnis. Dafür überprüft ein speziell ausgebildeter Fliegerarzt, ob man körperlich für das Fliegen geeignet ist. Neben der Erhebung der Vorgeschichte und einer körperlichen Untersuchung checkt der Fliegerarzt zudem Blut und Urin. Darüber hinaus gehören zur Erstuntersuchung auch die Überprüfung des Sehvermögens sowie eine HNO-Untersuchung. Ist körperlich alles okay und hebt der Fliegerarzt den Daumen, dann erhalten angehende Privatpiloten (PPL(A)) das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 bzw. das Tauglichkeitszeugnis für die Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (LAPL(A)).

Die größten Tauglichkeitshindernisse bei angehenden Piloten sind übrigens in der Regel die Augen. Aber auch Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und Stoffwechselstörungen wie beispielsweise Diabetes führen – vor allem bei älteren Bewerbern – zum Ausschluss vom Fliegen. Wer das Tauglichkeitszeugnis erhalten hat (und später auch die Fluglizenz), der muss als Privatpilot regelmäßig in bestimmten Abständen, die vom Lebensalter und der Art der fliegerischen Tätigkeit abhängig sind, sein Tauglichkeitszeugnis verlängern lassen. Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr gilt es in der Regel 5 Jahre, zwischen 30 und 50 gilt es 2 Jahre und ab dem 50. Lebensjahr muss man jedes Jahr aufs Neue beim Fliegerarzt vorstellig werden. Die Kosten für die Tauglichkeitserstuntersuchung liegen bei etwa 150 Euro. Halten wir fest: Tauglichkeitszeugnis – check!

Erste-Hilfe-Kurs, Geburtsurkunde

Vor das Fliegen hat der liebe Gott leider die Bürokratie gestellt. Neben den bereits erwähnten Nachweisen Tauglichkeitszeugnis und Führungszeugnis braucht es für die Zulassung in der Flugschule zusätzlich noch einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs. Sollten Sie keinen aktuell gültigen Nachweis darüber haben, können Sie Erste-Hilfe-Kurse ganz unproblematisch beim städtischen Roten Kreuz oder beim DRK belegen. In den Kursen lernen Sie neben dem Absichern einer Unfallstelle vor allem Rettungsmaßnahmen aus Gefahrenbereichen, Wundversorgung, Herz-Lungen-Wiederbelebung, den Umgang mit einem automatisierten externen Defibrillator, das Anlegen eines Druckverbandes sowie Maßnahmen zur Schockbekämpfung – und natürlich den Klassiker des Erste-Hilfe-Kurses: die stabile Seitenlage. Die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs liegen bei etwa 50 Euro und können mit ein wenig Vorlaufzeit auch problemlos online gebucht werden.

Was Sie ebenfalls benötigen ist eine Geburtsurkunde. Diese können Sie über das Geburtenregister Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Die Kosten hierfür unterscheiden sich von Ort zu Ort, liegen aber im Schnitt zwischen 10 und 15 Euro. Halten wir fest: Erste-Hilfe-Kurs und Geburtsurkunde – check!

Punkte in Flensburg? Besser nicht!

Jetzt wird es etwas kniffeliger – zumindest für die Bleifußfraktion. Was für die Anmeldung in der Flugschule ebenfalls benötigt wird, ist ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Über diesen soll die charakterliche Eignung des Bewerbers festgestellt werden. Die Idee dahinter: wer im Straßenverkehr wegen Unbeherrschtheiten bzw. Drogen- oder Alkoholkonsum auffällig wird, der könnte sich als Pilot in der Luft ebenso verhalten. Als Regel gilt deshalb: nicht mehr als 5 Punkte im Verkehrszentralregister und keine Eintragung wegen Drogen- oder Alkoholkonsums. Falls Sie sich bei diesem Thema nicht ganz sicher sind, können Sie uns einfach direkt in der Flugschule anrufen. Wir beraten Sie gerne. Ist Ihre Verkehrsweste rein und blütenweiß, dann können Sie den Antrag beim KBA online oder per Post stellen. Wie genau das geht und was Sie dafür alles benötigen, das erfahren Sie hier. Halten wir wieder fest: Auszug aus dem Verkehrszentralregister – check!

Bravo, Zulu, Foxtrott – das Sprechfunkzeugnis BZF

So jetzt erstmal durchatmen. Das war auch schon der ganze Papierkram, den Sie für Ihre Flugausbildung benötigen. Kommen wir jetzt also zu den Dingen, die wirklich Spaß machen. Los geht’s mit dem sogenannten Sprechfunkzeugnis. Wer einen Pilotenschein machen möchte, der muss sich natürlich auch mit dem Tower und anderen Fliegern verständigen können. Deshalb wird für die PPL(A) Lizenz und für die LAPL(A) eine Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs (BZF) benötigt. Stichwort Bravo (=B), Zulu (=Z), Foxtrott (=F). Hinter dem BZF verbirgt sich das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Dieses erlaubt die Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache (BZF 2) bzw. in deutscher und und in englischer Sprache (BZF 1). Zur Ausbildung gehört eine Einführung in VFR-Karten und Anflugkarten sowie insgesamt 18 Stunden Sprechübungen. Man taucht dabei also tief in die Welt des Funkverkehrs ein und lernt zu verstehen, was genau das monotone Genuschel der Piloten eigentlich genau bedeuten soll. Bei Panorama Air bilden wir Sie auch in diesem Bereich aus und bereiten Sie direkt in unserer Flugschule auf Ihre Sprechfunkprüfung bei der Bundesnetzagentur vor. Haben Sie diese bestanden, kann es mit dem richtigen Fliegen endlich losgehen. Halten wir fest: Sprechfunkzeugnis – check!

Theoretische Ausbildung

Theoretische Ausbildung inkl. bestandener Theorie-Prüfung

Praktische Ausbildung

Praktische Ausbildung zusammen mit dem Fluglehrer und im Alleinflug inkl. bestandener Praxis-Prüfung

Ach ja: und natürlich jede Menge Lust und Spaß am Fliegen!

Das ist übrigens mit das Wichtigste. Ohne die nötige Leidenschaft und Begeisterung bleibt man nämlich nicht am Ball und baut auch keine wirkliche Beziehung zum Element Luft auf.

Panorama marcel

„Die Voraussetzungen für einen Flugschein sind im Prinzip nicht viel komplizierter, als für einen Autoführerschein ­­– oder aber fürs Heiraten!“

Marcel Döring | Panorama Air

Was künftige Piloten in der Flugschule erwartet: theoretische Ausbildung plus praktische Ausbildung

Liegen Sprechfunkzeugnis sowie alle anderen Unterlagen vor und sind damit alle Voraussetzungen fürs Fliegen erfüllt, steht dem Start in die Pilotenausbildung nichts mehr im Wege. Die Flugschein-Ausbildung selbst ist in zwei verschiedene Bereiche aufgeteilt: den Theorie-Teil und den Praxis-Teil.

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Piloten geht es um die wichtigsten Themenfelder der Luftfahrt. Hier stehen neben den physikalischen Grundlagen des Fliegens vor allem Dinge wie Luftrecht, Luftfahrtorganisation, Meteorologie, der Faktor Mensch, Navigation mit und ohne GPS sowie das große Feld der Flugzeugtechnik auf dem Stundenplan. Nach absolviertem Theorieteil, für den Sie etwa 84 Vollstunden (PPL(A)) bzw. 100 Vollstunden (LAPL(A)) plus individuelle Lernzeit einplanen sollten, können Sie sich zur Theorie-Prüfung der Fluglizenz-Ausbildung anmelden. Dabei müssen Sie einen Multiple-Choice-Test mit 20 bis 40 Fragen pro Prüfungsfach aus einem Fragenpool von rund 2.500 Fragen ausfüllen.

Die Praxis an der Flugschule: das Highlight der Flugausbildung

Parallel zur Theorie können Sie nach einer gewissen Zeit auch schon in die praktische Flugausbildung starten – anfangs noch zusammen mit dem Fluglehrer, später auch ganz alleine. Dabei lernen Sie alles, was nötig ist, ein Flugzeug sicher zu starten, zu fliegen und später auch wieder zu landen. Von der Startvorbereitung mit dem Abarbeiten der nötigen Checklisten über den Start, das Navigieren in der Luft, die Flugzeugkontrolle während des Fluges, dem Instrumentenflug sowie unterschiedliche Flugmanöver und natürlich das Landen: die praktische Ausbildung ist auf jeden Fall das Highlight für alle Flugschüler und auch für die Panorama Air Fluglehrer.

Je nach Flugschein ist dabei eine bestimmte Mindestzahl an Stunden vorgeschrieben: bei der PPL(A) Lizenz sind es 45 Vollstunden Flugzeit, bei der LAPL(A) 30 Vollstunden. Nach absolvierter praktischer Ausbildung folgt dann eine praktische Prüfung mit 90 Minuten Flugzeit inklusive eigenständigem Navigieren und Abfliegen einer bekannten Flugstrecke. Geprüft werden Sie dabei von einem durch die hessische Landesluftfahrtbehörde bestellten Prüfer.

Dauer und Ausbildungskosten einer Fluglizenz-Ausbildung

Kommen wir mal zu den Kosten und der Frage, wie viel Zeit man in etwa für einen Flugschein einplanen sollte. Für die gesamte Ausbildung liegt der Zeitaufwand bei PPL(A) und LAPL(A) bei etwa 300 Stunden. Dazu zählen einerseits die reinen Ausbildungsstunden, plus andererseits die benötigte Zeit für das Lernen der Theorieinhalte. In der Regel brauchen unsere Flugschüler etwa 6 Monate von Ausbildungsbeginn bis zur erfolgreichen Prüfung. Je nach Ihrem persönlichen Engagement sind dabei aber auch deutlich kürzere Ausbildungszeiten möglich. Die Gesamtkosten für die Privatpilotenlizenz PPL(A) sind individuell, liegen aber etwa in dem Bereich von 8.200 bis 9.500 Euro inklusive aller Prüfungsgebühren. Für die Leichtflugzeugführerlizenz LAPL(A) betragen sie etwa 6.000 Euro, ebenfalls inklusive der Prüfungsgebühren.

An dieser Stelle möchten wir noch mit einem klassischen Vorurteil aufräumen. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung kann man nämlich auch mit Brille Privatpilot werden. Gegen eine Fehlsichtigkeit von ±5 Dioptrien hat der Fliegerarzt nämlich absolut nichts einzuwenden.

Ganz in diesem Sinne sagen wir: Augen auf bei der Wahl der Flugschule! Schauen Sie deshalb für Ihre Ausbildung zur PPL(A) und zur LAPL(A) Lizenz einmal auf unserer Website vorbei – oder vielleicht gleich in unserem Flieger-Office am Flughafen Egelsbach. Wir jedenfalls freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne zu den einzelnen Lizenzen sowie zu den Ausbildungskosten und Prüfungsgebühren!

Panorama marcel

Sie wollen fliegen?

Dann sprechen Sie uns an. Gerne erläutern wir Ihnen alles persönlich.

Telefon +49 6103 49492
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Ihr Panorama Air Team